Allgemeine Geschäftsbedingungen von Sebastian Wiessner
1. Geltung der AGB
1.1 Für alle Leistungen und Lieferungen von Sebastian Wiessner an ihre Auftraggeber als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt.
1.2 Den AGB gehen diejenigen Regelungen der Vertragspartner vor, die diese im Auftrag oder in sonstigenVereinbarungen oder Absprachen abweichend von diesen AGB regeln.
1.3 Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Aufträge des Auftraggebers an Sebastian Wiessner, auch wenn bei diesen Folge-Aufträgen nicht nochmals auf die Geltung der AGB hingewiesen wird.
2. Vertragsschluss
2.1 Angebote von Sebastian Wiessner sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung oder Lieferung/Übergabe der vereinbarten Leistungen zustande.
2.2 Der Umfang der Leistungen und die Anzahl der durch Sebastian Wiessner zu erbringenden Korrekturschleifen ergeben sich aus der jeweils bei Erteilung des Auftrages vorgenommenen Produkt- und Leistungsbeschreibung.Wurde nichts anderes vereinbart, so sind immer drei Korrekturschleifen inklusive. Zusätzliche und / oder nachträgliche Veränderungen der Produkt- / Leistungsbeschreibung bedürfen der Schriftform.
2.3 Besprechungsprotokolle, auch in Form von E-Mails, WhatsApp Nachrichten oder sonstigen Nachrichtenvermittlungen, die Sebastian Wiessner vorliegen und der Auftraggeber übermittelt hat, werden als kaufmännische Bestätigungsschreiben von den Vertragspartnern angesehen. Wenn der Auftraggeber nicht binnen 3 Werktagen in Schriftform widerspricht, werden die darin enthaltenen Absprachen, Weisungen, Auftragserteilungen und sonstige Erklärungen mit rechtsgeschäftlichem Verbindlich.
2.4 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel wie Illustrationen oder offene Arbeitsdateien, die Sebastian Wiessner erstellt oder erstellen lässt, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum von Sebastian Wiessner. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Sofern nicht anders vereinbart, ist Sebastian Wiessner nicht verpflichtet, offene Daten an den Auftraggeber zu übergeben.
3. Beauftragung von Dritten
Sebastian Wiessner ist berechtigt, die ihm übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer im eigenen Namen damit zu beauftragen.
4. Vergütung der Agenturleistungen
4.1 Sofern in dem Einzelauftrag nichts Anderes vereinbart ist, werden die von Sebastian Wiessner erbrachten Leistungen auf Stundenhonorarbasis nach Zeitaufwand und den aktuellen Stundensätzen abgerechnet. Mehrleistungen werden nach Aufwand abgerechnet. Die Vergütung für Nutzungsrechte ist nachfolgend in Ziff. 6.6. bis 6.8. geregelt.
4.2 Sofern nichts Anderes vereinbart ist, ist Sebastian Wiessner berechtigt, seine Leistungen jeweils monatlich am Ende des Monats abzurechnen. Dies gilt auch für noch nicht abgeschlossene Aufträge, für die schon Leistungen erbracht worden. Abgeschlossene Projekte und Aufträge werden zeitnah nach Abschluss unter Angabe der Arbeitszeit und des Arbeitszeitraums abgerechnet.
4.3 Für Leistungen Dritter, derer sich Sebastian Wiessner zur Erfüllung des Vertrages/Auftrages zulässigerweise bedient, berechnet die Agentur ein Service-Gebühr von 10 % des Nettobetrages der Rechnung des Dritten.
4.4 Interne Sachkosten, die Sebastian Wiessner zur Durchführung der vertraglichen Leistung entstehen (z.B. Kommunikationskosten, Versand- und Vervielfältigungskosten sowie Reisekosten), berechnet Sebastian Wiessner dem Auftraggeber zum Selbstkostenpreis.
4.5 Befindet sich der Auftraggeber im Zahlungsverzug, kann Sebastian Wiessner für künftig zu erbringende Leistungen Vorauszahlungen verlangen.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt.
5.2 Rechnungen von Sebastian Wiessner sind binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Vom Tag der Fälligkeit an ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz geltend zu machen.
5.3 Zurückbehaltung von Zahlungen oder Aufrechnung mit Gegenforderungen sind nur mit, von der Sebastian Wiessner anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen, zulässig. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber kein Unternehmen/Unternehmer i. S. d. § 14 BGB ist.
5.4 Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen behält sich Sebastian Wiessner das Eigentum an allen Leistungen und Rechten, insbesondere urheberrechtlichen Nutzungsrechten, sowie das Eigentum an überlassenen Dateien, Unterlagen und Gegenständen vor.
6. Nutzungsrechte; Umfang und Vergütung
6.1 Alle urheberrechtlichen und sonstigen Nutzungsrechte an den vom Auftraggeber zur werblichen Verwendung freigegebenen und bezahlten Arbeitsergebnissen von Sebastian Wiessner gehen auf den Auftraggeber über in dem Umfang, wie es der von beiden Vertragspartnern zu Grunde gelegte Zweck des jeweiligen Auftrages erfordert. Jede darüber hinausgehende Verwendung bedarf der gesonderten Zustimmung von Sebastian Wiessner.
Ausdrücklich nicht inklusive sind offene Dateien der entstandenen Werke. Diese können allerdings unter Umständen in Absprache separat erworben werden.
6.2 Zieht Sebastian Wiessner zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird er die Nutzungsrechte an deren Leistungen im Umfang der vorstehenden Regelung 6.1 erwerben und dementsprechend dem Auftraggeber übertragen. Sollten diese Rechte im Einzelfall in diesem Umfang nicht erhältlich oder deren Erwerb nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich sein, wird Sebastian Wiessner den Auftraggeber darauf hinweisen und nach seinen Weisungen verfahren. Dadurch entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
6.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, die Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Tochtergesellschaften oder verbundene Gesellschaften innerhalb eines Konzerns weiter zu übertragen.
Sebastian Wiessner ist – auch bei Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte auf den Auftraggeber – berechtigt, die Arbeitsergebnisse und den Kundennamen im Rahmen seiner Eigenwerbung unentgeltlich zu verwenden, auch nach Vertragsende, in allen Medien einschließlich Internet und im Rahmen von Wettbewerben und Präsentationen.
6.4 Nicht Gegenstand der Rechteübertragung auf den Auftraggeber sind von diesem abgelehnte, abgebrochene oder nicht innerhalb von 6 Monaten nach Übergabe genutzte Leistungen von Sebastian Wiessner (Konzepte, Ideen, Entwürfe etc.). Diese Nutzungsrechte verbleiben bei Sebastian Wiessner, ebenso die daran bestehenden Eigentumsrechte.
6.5 Die in vorstehend 6.1. und 6.2. genannten Nutzungsrechte sind mit der Bezahlung der im Auftrag vereinbarten Vergütung abgegolten. Die Ausdehnung der Nutzung über das in dem Auftrag angegebene Ende des Werbemitteleinsatzes und / oder über das Vertragsgebiet hinaus und / oder für den Einsatz in anderen als den im Auftrag genannten Medien/Werbeträgern bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
6.6 Dem Auftraggeber ist es untersagt, eigenständig Änderungen an dem urheberrechtlich geschützten und gelieferten Material von Sebastian Wiessner vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Das Urheberrecht ist unantastbar; der Auftraggeber erhält lediglich das Nutzungsrecht für das entstandene Werk ohne Nachbearbeitungs- oder Veränderungsrecht.
6.7 Sebastian Wiessner übernimmt keine Haftung für gesetzliche Ansprüche von Urhebern auf nachträgliche Vergütungserhöhung nach § 32, 32a UrhG; von solchen Ansprüchen stellt der Auftraggeber Sebastian Wiessner auf erstes Auffordern frei.
7. Gewährleistung
7.1 Die von Sebastian Wiessner erbrachten Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber vor einer Nutzung zu überprüfen und auf Mängel unverzüglich nach Entdeckung aufmerksam zu machen. Unterbleibt die Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers bezüglich offensichtlicher oder bekannter Mängel.
7.2 Liegt ein Mangel vor, so kann Sebastian Wiessner nach eigener Wahl den Mangel beseitigen (Nachbesserung). Im Falle der Nachbesserung hat er das Recht auf zweimalige Nachbesserung jeweils innerhalb angemessener Zeit. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Werkvertragsrechts im BGB .
7.3 Die Gewährleistungspflicht von Sebastian Wiessner erlischt mit dem Ablauf eines Jahres nach Erhalt der Lieferung/ Leistung von Sebastian Wiessner durch den Auftraggeber.
7.4 Bei der Erstellung von Webseiten ist der Auftrag mit Auslieferung der fertigen Webseite oder in Absprache Installation der fertigen Seite auf dem Hoster des Kunden abgeschlossen, wenn die Webseite zu dem Zeitpunkt läuft und zur Zufriedenheit des Kunden ist.
Nachträgliche Optimierungen, Updates oder Änderungen sind explizit nicht Teil eines Auftrags der Erstellung einer Webseite, sollten diese nicht extra in einem Pflegepaket o.ä. festgehalten sein. Da es im Internet stetige Entwicklungen gibt, Angriffe von außen, Updates, etc. kann für eine dauerhafte Funktion einer ausgelieferten Webseite nie eine Garantie übernommen werden. Um die dauerhafte Funktion einer Webseite zu gewährleisten, sollte der Kunde diese stetig warten und auf den neusten Stand bringen oder das von Jemandem machen lassen.
8. Haftungsbeschränkung
8.1 Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Grund, sind bei fahrlässigem Verhalten von Sebastian Wiessner begrenzt auf den typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Bei leicht fahrlässigem Verhalten sind sie ausgeschlossen, es sei denn, sie betreffen die Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (sogenannte Kardinalspflicht). Diese Haftungsbeschränkung und der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht bei vorsätzlichem Handeln von Sebastian Wiessner.
8.2 Bei Schaltaufträgen haftet Sebastian Wiessner nicht für mangelhafte Leistung der Medien (Werbeträger). Sie wird in diesen Fällen aber ihre Schadensersatz- oder Gewährleistungsansprüche an den Auftraggeber abtreten.
8.3 Schadensersatzansprüche gegen Sebastian Wiessner verjähren in einem Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn unbeschadet der Vorschrift des § 202 BGB .
8.4 Sebastian Wiessner wird auf für ihn erkennbare rechtliche Risiken des Inhalts oder der Gestaltung geplanter Werbemaßnahmen hinweisen. Erachtet Sebastian Wiessner für die Realisierung der Maßnahmen eine rechtliche (zum Beispiel wettbewerbsrechtliche) Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Auftraggeber nach Abstimmung die Kosten. Hat Sebastian Wiessner auf Bedenken hingewiesen und besteht der Auftraggeber gleichwohl auf der Realisierung der Werbemaßnahme,
so haftet Sebastian Wiessner nicht für daraus resultierende Nachteile und Risiken. Der Auftraggeber stellt Sebastian Wiessner von Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei.
9. Datenschutz/Datensicherung
9.1 Der Auftraggeber bestätigt, dass von ihm oder auf seine Veranlassung von Dritten an Sebastian Wiessner übermittelte, personenbezogene Daten entsprechend den Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes, erhoben und verarbeitet wurden, dass etwa erforderliche Zustimmungen Betroffener vorliegen und dass die Nutzung der Daten durch Sebastian Wiessner im Rahmen des erteilten Auftrags keine dieser Bestimmungen verletzt erteilte Zustimmungen überschreitet.
9.2 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen wie z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads von Sebastian Wiessner während der Dauer des Vertrages/Auftrages gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich oder dienlich ist. Ebenso können die entstandenen Arbeiten sowie der Name des Kunden für die Referenzbewerbung genutzt werden.
10. Schriftform
Ist in diesen AGB oder im Auftrag/Vertrag oder in sonstigen vertraglichen Unterlagen von „schriftlich“ oder „Schriftform“ die Rede, so kann auch die Textform nach § 126 b BGB verwendet
werden (Email, SMS , WhatsApp Nachrichten, etc.).
11. Erfüllungsort & Gerichtsstand
11.1 Erfüllungsort ist der Sitz von Sebastian Wiessner – Aachen, Deutschland.
11.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag und im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist der Sitz von Sebastian Wiessner – Aachen, Deutschland.
11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit des sonstigen Vertrages nicht berührt. Die
unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Diese Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
Stand: Juli 2023